Baumfällung in Coburg
- 50 km Einzugsgebiet
- Jahrelange Erfahrung
- 48 h bis zum Angebot
- 24 h nach Sturmschäden
Wenn rundherum kein Platz ist, fällt der Baum in Stücken.
Ein frei stehender Baum auf der Wiese ist in einer Stunde unten. Anders sieht es aus, wenn Wohnhaus, Gartenmauer, Freileitung oder das Nachbargrundstück im Fallbereich liegen. Dann klettert der Baum Stück für Stück ab: gesichert am Seil, kontrolliert abgelassen, ohne dass etwas auf den Rasen knallt.
Vor dem Termin klären wir, ob der Baum unter die Baumschutzsatzung der Stadt Coburg fällt und welche Fällzeiten gelten. Auf Wunsch übernehmen wir den Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde.
Auf den Punkt gebracht
- Preis:
- ca. 250-1200 €/Baum
- Dauer:
- meist 1 Tag
- Fällzeit:
- 1. Okt. – 28. Feb.
- Genehmigung?
- klären wir mit
So läuft eine Baumfällung in Coburg ab
- Baum ansehen
- Höhe, Zustand, Fallbereich
- Genehmigung
- Antrag bei der Stadt, falls nötig
- Fällung
- Abgesperrt, gesichert abgeseilt
- Aufräumen
- Stubben fräsen, Fläche besenrein
Was wir fällen und schneiden
Mehr Licht auf die PV-Anlage, ab 300 €
Referenz
Fichte, 22 m, Coburg-Cortendorf
Baumfällung in Coburg: wenn aus einem Baum ein Risiko wird
Ein Baum wird selten aus Laune gefällt. Meistens gibt es einen konkreten Anlass: Pilzbefall am Stammfuß, eine Krone, die nach dem letzten Sturm einseitig hängt, Wurzeln, die den Gehweg anheben, oder schlicht eine Fichte, die in dreißig Jahren dem Haus zu nahe gekommen ist. Wir schauen uns den Baum zuerst an, bevor wir über Fällen reden. Manchmal reicht eine Kroneneinkürzung, und der Baum bleibt stehen.
Ist die Fällung nötig, planen wir sie so, dass Garten, Zufahrt und Nachbargrundstück unberührt bleiben. Wir arbeiten in Coburg und im Umkreis von rund 50 Kilometern, also auch in Rödental, Neustadt bei Coburg, Ebersdorf, Lichtenfels, Kronach und Sonneberg.
Sie sind unsicher, ob Ihr Baum noch standsicher ist? Schreiben Sie uns kurz über das Kontaktformular. Ein Foto und die ungefähre Höhe genügen für eine erste Einschätzung
Genehmigung: was die Baumschutz-verordnung der Stadt Coburg vorschreibt
In Coburg dürfen Bäume ab einer gewissen Größe nicht ohne Genehmigung gefällt werden, auch nicht auf dem eigenen Grundstück. Geschützt ist jeder Baum mit mindestens 80 Zentimetern Stammumfang, gemessen in 130 Zentimetern Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen genügt ein einzelner Stamm mit 50 Zentimetern Umfang. Ausgenommen sind Obstbäume mit Ausnahme des Walnussbaums sowie Bäume in Baumschulen und Gärtnereien.
Wer ohne Ausnahmegenehmigung fällt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro und eine Ersatzpflanzung. Den Antrag stellt der Eigentümer schriftlich bei der Stadt; seit August 2024 kostet die Bearbeitung 70 Euro, unabhängig davon, ob genehmigt wird oder nicht. In der Regel wird als Ersatz ein standortgerechter Laubbaum mit mindestens 12/14 Zentimetern Stammumfang verlangt.
Details in der Baumschutzverordnung der Stadt Coburg (PDF), den Antrag stellen Sie über den Online-Dienst der Stadt Coburg. Auf Wunsch übernehmen wir den Papierkram und die Abstimmung mit dem Grünflächenamt. Sprechen Sie uns darauf an.
Problembaumfällung in Coburg & Umg: Wenn im Fallbereich kein Platz ist
Ein frei stehender Baum wird geworfen: Fällkerb, Trennschnitt, fertig. Steht der Baum dagegen zwei Meter neben dem Wohnhaus, über der Terrasse oder unter einer Freileitung, gibt es keinen Fallraum. Dann wird der Baum abgetragen statt gefällt.
Dabei klettert unser Baumpfleger am Seil in die Krone und nimmt den Baum von oben nach unten in Stücken ab. Jedes Stück wird angeschlagen und kontrolliert abgelassen, statt zu fallen. Das dauert länger als eine klassische Fällung und kostet entsprechend mehr, ist aber in enger Bebauung oft der einzige Weg, bei dem darunter nichts zu Bruch geht. Wo es die Zufahrt zulässt, arbeiten wir alternativ mit Hubsteiger.
Nach Stürmen sind wir in Coburg und Umgebung kurzfristig im Einsatz, wenn ein Baum angerissen ist oder in der Krone hängt.
Baumkronenschnitt: Totholz raus, Standsicherheit rein
Der regelmäßige Kronenschnitt ist die günstigste Art, eine Fällung zu vermeiden. Wir entfernen abgestorbene Äste, nehmen Reibstellen heraus, lichten dichte Kronen aus und stellen das Lichtraumprofil über Gehweg und Straße wieder her. Bei jungen Bäumen legt ein Erziehungsschnitt die spätere Kronenform fest, bei alten Bäumen geht es um Entlastung schwerer Seitenäste.
Ein Vorteil in Coburg: Notwendige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an geschützten Bäumen sind nach der Baumschutzverordnung ausdrücklich erlaubt. Dazu zählen unter anderem die Beseitigung abgestorbener Äste, die Behandlung von Wunden, die Entfernung von Krankheitsherden und die Herstellung des Lichtraumprofils. Ein starker Rückschnitt oder eine Kappung ist dagegen eine nachhaltige Veränderung und braucht eine Genehmigung.
Wir sagen Ihnen beim Termin, in welche Kategorie Ihr Wunsch fällt, bevor etwas geschnitten wird. Mehr dazu auf unserer Seite Baumschnitt in Coburg.
Kroneneinkürzung für Photovoltaik-Anlagen
Eine Solaranlage rechnet sich über Jahrzehnte, vorausgesetzt, die Module bekommen Sonne. Ein einzelner Baum, der über den First wächst, kann ganze Modulstränge in den Teilschatten ziehen. Schon ein verschatteter Strang zieht den Ertrag der Anlage spürbar nach unten, und das über die gesamte Vormittags- oder Nachmittagsstunde.
Wir kürzen die Krone gezielt so ein, dass die Verschattung auf den relevanten Sonnenstand wegfällt und der Baum trotzdem Baum bleibt. Kappen kommt nicht infrage: eine gekappte Krone treibt innerhalb weniger Jahre schwächer angebundene Wasserreiser nach und steht danach schlechter als vorher. Sinnvoll ist ein Ableitungsschnitt auf vorhandene Seitenäste, wiederholt im Abstand von einigen Jahren.
Vor dem Termin klären wir, ob der Baum unter die Coburger Baumschutzverordnung fällt, denn eine Kroneneinkürzung ist mehr als ein Pflegeschnitt. Schicken Sie uns ein Foto von Dach und Baum, dann schätzen wir den Aufwand ein.
Wann darf gefällt und geschnitten werden?
Zwei Regelwerke greifen nebeneinander, und sie werden häufig verwechselt.
Das Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) verbietet vom 1. März bis 30. September, Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Dieses Verbot gilt für Bäume außerhalb des Waldes und außerhalb gärtnerisch genutzter Flächen. Nach der Auslegung des Bundesumweltministeriums fallen Haus- und Kleingärten nicht darunter. Im normalen Hausgarten ist die Sperrfrist also nicht der entscheidende Punkt.
Der entscheidende Punkt ist die Baumschutzverordnung der Stadt Coburg: Sie gilt ganzjährig und unabhängig von der Jahreszeit. Und immer gilt der Artenschutz. Brütet ein Vogel in der Krone oder sitzt eine Fledermaus in einer Höhle, ist die Maßnahme bis nach der Brutzeit zu verschieben.
Praktisch heißt das: Fällungen und starke Rückschnitte planen wir bevorzugt zwischen Oktober und Februar. Akute Gefahr ist die Ausnahme. Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr sind jederzeit zulässig, dabei darf aber nur entfernt werden, was die Gefahr verursacht.
FAQ
Brauche ich in eine Genehmigung zur Baumfällung in Coburg?
Ja, für eine Baumfällung in Coburg brauchen Sie eine Genehmigung, sobald der Baum unter die Baumschutzverordnung der Stadt fällt. Geschützt ist jeder Baum ab 80 Zentimetern Stammumfang, gemessen in 130 Zentimetern Höhe; bei mehrstämmigen Bäumen genügt ein Stamm mit 50 Zentimetern. Das gilt auch auf dem eigenen Grundstück.
Ausgenommen sind Obstbäume, mit Ausnahme des Walnussbaums. Die Ausnahmegenehmigung beantragt der Eigentümer schriftlich bei der Stadt, die Bearbeitungsgebühr beträgt 70 Euro. Wir prüfen beim Vor-Ort-Termin, ob Ihr Baum betroffen ist, und übernehmen auf Wunsch den Antrag.
Wann darf ein Baum gefällt werden?
Geschützte Bäume dürfen in Coburg nur mit Genehmigung gefällt werden, und zwar unabhängig von der Jahreszeit. Trotzdem planen wir eine Baumfällung in Coburg bevorzugt im Winterhalbjahr von Oktober bis Februar, weil dann keine Vögel brüten und der Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht dazwischenkommt.
Besteht akute Gefahr für Personen oder Sachwerte, darf jederzeit gehandelt werden, dabei aber nur das entfernt werden, was die Gefahr verursacht.
Was kostet ein 20-Meter-Baum am Haus?
Warum variieren die Kosten für Baumfällungen in Coburg? In Gebieten mit enger Bebauung liegt der Preis zwischen 500 € und 1.200 €, da der Einsatz von Seilklettertechnik und das kontrollierte Ablassen von Astwerk einen höheren Zeitaufwand erfordern als Standardfällungen.
Das dauert in der Regel einen Arbeitstag, inklusive Abtransport des Holzes. Steht derselbe Baum frei auf der Wiese, liegt der Preis deutlich darunter, etwa bei 250 bis 450 Euro. Den genauen Festpreis für Ihre Baumfällung nennen wir nach der Besichtigung.
Kommt Ihr nach einem Sturm kurzfristig?
Ja. Für eine kurzfristige Baumfällung in Coburg und Umgebung melden wir uns am selben Tag und sind in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor Ort, etwa bei angerissenen Stämmen, hängenden Ästen oder Bäumen, die auf Dach, Leitung oder Zufahrt liegen. Für die reine Gefahrenbeseitigung ist keine Genehmigung nötig. Soll der Baum danach komplett weg, klären wir das im Anschluss mit der Stadt.
Der Baum muss weg?
Ein Foto und die ungefähre Höhe genügen für eine erste Einschätzung. Nach Sturmschäden melden wir uns möglichst noch am selben Tag.